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AGB

Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge der Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH zustande. Mündliche, telefonische oder sonstige unverbindliche Zusagen begründen keinen Anspruch auf Vertragsabschluss. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise

Die Berechnung erfolgt gemäß dem jeweils gültigen Angebot samt vereinbarter Konditionen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 20 % USt (Österreich).

3. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.

4. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. Es werden Verzugszinsen von 9,5 % berechnet. Der Vertragspartner trägt sämtliche Inkasso- und Eintreibungskosten.
Die Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH übernimmt keine Verzugszinsen, Gebühren oder sonstige Kosten, die durch Meldungen an das KSV oder vergleichbare Auskunfteien entstehen. Solche Gebühren werden vom Vertragspartner getragen.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH. Zugriffe Dritter sind unverzüglich unter Vorlage des Pfändungsprotokolls zu melden. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist untersagt.

6. Gefahrtragung

Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware am Firmensitz der Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH auf den Besteller über.

7. Rüge und Gewährleistung

Mängel sind innerhalb von drei Tagen schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels zu melden. Bei fristgerechter und berechtigter Rüge besteht Anspruch auf Nachbesserung. Die Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH entscheidet, ob der Mangel durch Nacharbeit oder durch gleichwertigen Ersatz behoben wird. Scheitert die Nachbesserung dreimal, kann der Vertragspartner eine Kaufpreisminderung verlangen. Ein Rücktritt ist nur bei wesentlichen, unbehebbaren Mängeln möglich.
Es besteht ausschließlich Werksgarantie. Versandkosten und Fahrzeiten werden gesondert berechnet.
Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere entgangener Gewinn oder Vermögensschäden, sind ausgeschlossen – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

9. Konkurs / Zahlungsunfähigkeit

Im Falle des Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit ist die Gishamer Maschinen und Anlagenbau GmbH berechtigt, bereits gelieferte Ware zurückzukaufen, soweit Zahlungen erfolgt sind. Im Übrigen gilt der Eigentumsvorbehalt gemäß Punkt 5.