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AGB

1. Allgemeines:

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestand aller Lieferverträge der Firma Gishamer Maschinenbau GmbH. Sie gelten auch für Folgegeschäfte und schließen jegliche Geschäftsbedingungen des Vertragspartners aus. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

2. Preise:

Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe des jeweils gültigen Angebotes samt eventueller Konditionen. Die Preise werden netto vereinbart und zzgl. 20% USt. verrechnet. (Österreich)

3. Zahlung:

Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.

4. Zahlungsverzug:

Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen der Firma Gishamer Maschinenbau GmbH zur Zahlung fällig. Es werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,5 % zur Zahlung fällig. Zudem haftet der Vertragspartner für jegliche Inkasso- und sonstige Eintreibungskosten.

5. Eigentumsvorbehalt:

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Gishamer Maschinenbau GmbH. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mit Übersendung des Pfändungsprotokolls anzuzeigen. Sicherungsübereignung und Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte ist nicht gestattet.

6. Gefahrtragung:

Die Gefahr geht mit der Verladung der Waren bei der Firma Gishamer Maschinenbau GmbH auf den Besteller über.

7. Rüge:

Beanstandungen sind innerhalb von drei Tagen schriftlich unter Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung steht dem Vertragspartner das Recht zu, Nachbesserung zu verlangen. Dabei bleibt es der Firma Gishamer Maschinenbau GmbH vorbehalten, den Mangel entweder durch Nacharbeit zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu liefern. Gelingt die Nachbesserung beim dritten Versuch nicht, so kann der Vertragspartner Kaufpreisminderung erklären. Der Rücktritt vom Vertrag ist erst dann möglich, wenn ein wesentlicher unbehebbarer Mangel vorliegt. Die Firma Gishamer Maschinenbau GmbH gewährt nur Werksgarantie. Versandkosten oder Fahrzeiten werden berechnet.

Über den Gewährleistungsanspruch hinausgehende Schadenersatzansprüche, insbesondere Verdienstentgang oder anderes mehr, sind ausgeschlossen. Die Gishamer Maschinenbau GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die Firma Gishamer Maschinenbau GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

Als Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien untereinander, auch für Scheckklagen der Firma Gishamer Maschinenbau GmbH, wird das LG Salzburg, vereinbart. Salzburg ist auch der Erfüllungsort. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

9. Konkurs/Zahlungsunfähigkeit:

Im Falle des Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit ist die Firma Gishamer Maschinenbau GmbH berechtigt, die von ihr gelieferte Ware ganz oder teilweise zurückzukaufen, soweit bereits Zahlung geleistet wurde. Im Übrigen gilt Punkt 5 (Eigentumsvorbehalt).